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10.11.2020

Die Tablets sind da: Klare Regelungen für Unterricht aus der Distanz möglich

Bildunterschrift: In den vergangenen Wochen konnten zahlreiche Tablets an Mitglieder der Schulgemeinschaft ausgegeben werden.

Nach einigen Wochen ungeduldigen Wartens war es in den vergangenen Wochen so weit: Eine Großladung Tablets erreichte die Schule und konnte an alle Kolleg*innen sowie an zahlreiche Schüler*innen, die über ihre Eltern einen Leasingvertrag mit der Schule abgeschlossen hatten, ausgegeben werden.

Konkret bedeutet das, dass alle Kollegen nun mit einem Dienst-Tablet ausgestattet sind und auch alle Schüler*innen die Möglichkeit haben sollten, dauerhaft auf ein digitales Endgerät zurückzugreifen. Dadurch sind die Voraussetzungen für einen verbindlichen Distanzunterricht gegeben, der während der Schulschließung im vergangenen Schuljahr noch nicht verbindlich möglich gewesen ist.

Von Bedeutung ist dies für alle Schüler*innen und Lehrer*innen, die sich aufgrund der aktuellen Situation in Quarantäne befinden. Folgende Regelungen wurden festgelegt:

Wenn Schüler*innen in Quarantäne geschickt werden, dann sollen sie zugeschaltet werden und/oder die Aufgaben in der Unterrichtsstunde bekommen und am Ende zugeschaltet werden für die Sicherung der Ergebnisse. Hintergrund: Die Schüler*innen brauchen eine Tagesstruktur. Sollten ganze Klassen in Quarantäne geschickt werden, dann werden die Aufgaben ebenfalls zu Beginn der Stunde hochgeladen und am Ende der Stunde Bearbeitungen eingefordert (z.B. nach Zufallsprinzip, auch um die eigene Arbeitsbelastung bezüglich des Feedbacks in Grenzen zu halten).

Sollten Kolleg*innen in Quarantäne geschickt werden, wird für sie eine Technik-Kiste (wie für die Distanzlehrer*innen) bereitstehen, damit sie Unterricht von zu Hause durchführen können. Hintergrund: Der persönliche Kontakt von uns Kolleg*innen zu unseren Schüler*innen ist ein besonderes evau-Markenzeichen und in unserem Leitbild verankert.

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