Allgemeine Hinweise zur Erprobungsstufe

Raum für Entwicklung

Die Klassen 5 und 6 der Erprobungsstufe bilden eine pädagogische Einheit, welche die Möglichkeit der Erprobung, Förderung und intensiven Bobachtung der Schüler*innen und ihrer individuellen Entwicklung bietet. Sie hat zum Ziel, gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten herauszufinden, ob die Schülerin oder der Schüler für die empfohlene und/oder gewählte Schulform des Gymnasiums geeignet ist und den Anforderungen gerecht werden kann.

Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule werden sie in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Anforderungen des Gymnasiums herangeführt, um dieses erfolgreich zu absolvieren und nach neun Jahren mit der Allgemeinen Hochschulreife, dem Abitur, die Studierfähigkeit zu erwerben.

Um den Schüler*innen Raum für ihre Entwicklung zu geben, findet am Ende der Klasse 5 keine Versetzung statt, sondern alle Schüler*innen gehen ungeachtet ihrer Leistungen in die Klasse 6 über.

In drei Erprobungsstufenkonferenzen pro Schuljahr beraten alle in der Klasse unterrichtenden Lehrer*innen über die Entwicklung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers, Möglichkeiten zur Überwindung etwaiger Schwierigkeiten sowie individuelle Fördermöglichkeiten.

Zu den Erprobungsstufenkonferenzen in Klasse 5, werden auch die Kolleg*innen der Grundschulen eingeladen. Bei diesem Austausch erfahren diese, wie ihre ehemaligen Schüler*innen mit den Anforderungen des Gymnasiums zurechtkommen. Wir erhalten im Gegenzug wichtige individuelle Informationen zu den Schüler*innen sowie den Voraussetzungen, welche sie von den Grundschulen mitbringen. Durch diese Kooperation können wir etwaige Schwierigkeiten bei der Eingewöhnung verstehen und ihnen entgegenwirken.

Die Versetzungskonferenz zum Ende der Klasse 6 bestätigt mit der Versetzung der Schülerin/des Schülers in die Klasse 7 auch die Eignung für das Gymnasium, dies bedeutet den erfolgreichen Abschluss der Erprobungsstufe.