Quereinsteiger

RealschülerInnen und HauptschülerInnen sowie Quereinsteiger aus anderen Gymnasien, die die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nachweisen, können am evau die Allgemeine Hochschulreife erlangen.

Laut APO-GOSt §3 bestehen folgende Aufnahmevoraussetzungen:

Am Gymnasium durch Versetzung am Ende der Klasse 10

An anderen Schulformen durch den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (siehe APO-S I, § 43)

In die Einführungsphase kann in der Regel nur neu aufgenommen werden, wer das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, dies gilt nicht für gymnasiale Quereinsteiger.

Um den Übergang auf das Gymnasium zu begleiten und zu unterstützen und um die Arbeitsweise in der Qualifikationsphase vorzubereiten, findet am Ende der EF ein zweiwöchiger Brückenkurs in den Kernfächern statt (Informationen zum Brückenkurs hier); darüber hinaus werden in der EF die Kurse Mathematik und Englisch im Wechsel mit erhöhter Stundenzahl unterrichtet.