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22.10.2020

Künftig wieder Maskenpflicht auch während des Unterrichts

Wie Rundfunk und Presse bereits zu entnehmen gewesen ist, gelten nach den Herbstferien wieder strengere Schutzmaßnahmen im Schulgebäude, um eine weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verhindern. Das Land NRW verpflichtet alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen, nun auch wieder im Unterricht am festen Sitzplatz eine Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt damit im kompletten Schulgebäude und auf dem ganzen Schulgelände. 

Darüber hinaus weist das Land auf Regelungen für das Belüften der Klassen- und Kursräume hin. Demnach soll alle 20 Minuten stoßgelüftet werden, darüber hinaus sollen die Fenster in den Pausen komplett aufbleiben. Empfohlen wird außerdem ein häufiges Querlüften, so dies denn möglich ist.

Wir bitten euch, liebe Schülerinnen und Schüler, aber auch Sie, liebe Eltern, auf die Einhaltung der Regeln zu achten und sicherzustellen, dass ausreichend warme Kleidung in der nun kalten Jahreszeit getragen wird. Die neuen Regelungen gelten zunächst bis zu den Weihnachtsferien.

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