News

17.12.2023

Keine Auswirkung auf Schulalltag: Schulleiterin Beate Brinkmann zum Kreis-Entscheid

Bildunterschrift: Steigt der Kreis aus der Finanzierung des evau aus? Der Ewigkeitsvertrag soll nun juristisch überprüft werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, 

der Kreistag Siegen-Wittgenstein hat in seiner Sitzung am 15. Dezember mit deutlicher Mehrheit entschieden, seinen vertraglich geregelten Trägeranteil des Evangelischen Gymnasiums einzustellen.  

Die mediale Berichterstattung hierzu ist oberflächlich und in einzelnen Formulierungen irreführend, deshalb an dieser Stelle einige Hintergrundinformationen zur Einordnung des Beschlusses:  

Anfang der 1960er Jahre suchte der Kreis Siegen-Wittgenstein (vor dem Hintergrund gestiegener Geburtenraten einerseits und ungenügender kommunaler Mittel des verantwortlichen Stadtteils andererseits) einen privaten Träger zur Gründung eines weiteren Gymnasiums in Weidenau. Der Evangelische Kirchenkreis nahm sich der Herausforderung an und ist seitdem verwaltender Träger des Evaus. Vereinbart wurde damals, dass die zu tragenden 6% des Gesamt-Schulbudgets (94% werden vom Land NRW finanziert) auf Kirchenkreis und Kreis Siegen zu ein bzw. zwei Dritteln aufgeteilt werden, sodass der Kreis Siegen bis heute 4% der jährlichen Gesamtkosten des Evaus finanziert. Diese Aufteilung ist damals vertraglich ohne Frist und ohne Ausstiegsoptionen seitens des Kreises Siegen-Wittgensteins geregelt worden. Es sind diese 4% der vertraglich gebundenen Mitfinanzierung, über die am vergangenen Freitag beschlossen wurde; es handelt sich nicht – wie oft falsch berichtet wurde – um eine „freiwillige Leistung“ oder gar „zusätzliche Mittel”, die über das gleichwertige Budget städtischer Schulen hinausgehen würden. 

Bisher sind alle politischen Ergebnisse im Zusammenhang mit der Finanzierung des EVAUs nur über die Presse kommuniziert worden. Im Kreis Siegen-Wittgenstein regiert gegenüber dem Evangelischen Kirchenkreis wohl der Paukenschlag des Journalismus. Sobald dem Kirchenkreis ein schriftlich gefasster und durch den Landrat übermittelter Beschluss vorgelegt würde, ist dieser vor dem Hintergrund der vertraglichen Bindung juristisch anfechtbar. Der Kirchenkreis wird die Trägerschaft für das EVAU verlässlich weiterführen.  

Zuletzt aber sei an dieser Stelle kritisch nachgefragt, ob diese beschlossene Maßnahme des Kreistags - sofern sie denn überhaupt rechtens ist - eine signifikante finanzielle Auswirkung für den Landkreis angesichts des einzusparenden Gesamtvolumens im Haushalt darstellt. Ganz abgesehen davon, dass es in der ohnehin unruhigen Schullandschaft der Stadt Siegen und den aktuellen PISA-Ergebnissen sicherlich bessere Einsparungspotenziale im Kreishaushalt gibt, als gerade den Bildungssektor anzugreifen, indem man die geringfügige Unterstützung für ein gut funktionierendes Gymnasium mit begabten Schülerinnen und Schülern, einem engagierten Kollegium, einer stabilen Schulleitung und getragen von einem Orientierung gebenden Leitbild einstellt. 

Fest steht: Bei allen Fragen, die die mediale Berichterstattung in der Öffentlichkeit auslöst, bleibt die Angelegenheit eine rein juristische Auseinandersetzung auf Trägerebene und hat absolut keine Auswirkungen auf das Anmeldeverfahren, unsere Arbeit im Schulalltag und unser Zusammenleben als Schulgemeinschaft. 

Herzliche Einladung zur Adventsmusik am Dienstag, 19. Dezember um 19 Uhr in der Haardter Kirche in Weidenau. 

Beate Brinkmann

Zurück