Entschuldigungsverfahren am evau

Mit dem Schuljahr 2023/24 ändert sich das Entschuldigungsverfahren für die gymnasiale Oberstufe am evau. Alle Schüler*innen bzw. ihre Erziehungsberechtigten müssen den nachfolgenden Vertrag unterzeichnen und bei den Jahrgangsstufenbegleitern abgeben (Informationen hierzu geben die Jahrgangsstufenbegleiter in der ersten Schulwoche). Die Versäumnisliste steht hier ebenfalls zum Download bereit, falls Schüler*innen ihr Formular voll haben oder es verlegt wurde. Die Aufbewahrungspflicht liegt nun bei den SuS, die Unterlagen dienen in Streitfällen als Beleg gegenüber der Schule.

Mit Beginn des Schuljahres 2023/24 (7.8.2023) gelten für die Oberstufe die folgenden beiden Punkte bzgl. Entschuldigungspflichten:

  • Fehlt ein Schüler oder eine Schülerin am Tag einer Klausur – auch im Falle einer bereits vorher bestehenden Erkrankung – muss die Schule am Morgen der Klausur telefonisch davon in Kenntnis gesetzt werden. Die Versäumnisliste mit entsprechender Unterschrift der Erziehungsberechtigten muss dem klausurstellenden Kollegen bzw. der klausurstellenden Kollegin, unverzüglich nach Wiederkehr vorgelegt werden. Andernfalls kann das Recht auf eine Nachschreibklausur entfallen und die Klausur kann mit ungenügend bewertet werden. 
     
  • Bei Krankheit ohne Klausur gilt: am 1. Krankheitstag per Mail an die Klassenlehrer*innen oder Jahrgangsstufenbegleiter*innen und nur wenn dies nicht geht telefonisch im Sekretariat, so dass die entsprechenden Kurslehrer*innen zeitnah benachrichtigt werden können. Die Versäumnisliste muss dem unterrichtenden Kollegen/der Kollegin in der ersten Kursstunde nach Wiederkehr vorgelegt werden.

 

Vertrag zum Entschuldigungssystem am evau (Version 1.2, Stand 7.8.2023)

Versäumnisliste zum selber Ausdrucken (Version 2.0, Stand 19.08.2020)