Beratungslehrerin

Unterstützung und Vermittlung

Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte wenden sich mit den unterschiedlichsten Problemen an mich: sei es aus dem schulischen oder aus dem privaten Bereich. In Gesprächen versuche ich dann, den oder die Ratsuchenden zu unterstützen, das Problem deutlicher zu fassen und Lösungs- und Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.

Dies erfolgt in einem oder mehreren Gesprächen – so wie der Ratsuchende es wünscht oder benötigt. Dabei verstehe ich mich auch als Vermittlerin an außerschulische Beratungsstellen, wie z.B. an die Schulberatungsstelle des Kreises oder an die EFL aber auch an entsprechende Ärzt*innen und Therapeut*innen.
Grundsätzlich sind alle Gespräche absolut vertraulich.

                                                                                           Nadja Spork-Ierardi

Aufgabenfeld

“Zur Ergänzung und Intensivierung der Beratungstätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer“ (Beratungserlass 1.2) kann die Beratungslehrerin am Gymnasium v.a. in folgenden Bereichen arbeiten: Prävention, Intervention, Kooperation

Beratung von Schülern und / oder deren Eltern (Intervention)

Anlässe für solche Beratungsgespräche können sein:

Kollege*innen oder Eltern und/oder Schüler*innen aus eigener Initiative oder aufgrund einer Empfehlung des(r) Klassenlehrers*in oder anderer Fachlehrer*innen wenden sich an die Beratungslehrerin.

Die Beratungslehrerin berät bei folgenden Schwierigkeiten: Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Motivationsabfall, Schulangst, Außenseiterposition, Disziplinprobleme, Gewaltbereitschaft), Krisensituationen (Suchtgefahr, familiäre Krisen, belastete Sozialkontakte, Essstörungen, Selbstverletzung, Depressionen), Erziehungsproblemen(Beziehungsstörungen zwischen Eltern und Kindern, Pubertätskrisen, Entscheidungsfindungen). Wesentliche Methode der Beratung sind lösungsorientierte Gespräche und gegebenenfalls gezielte Trainingsmethoden (z.B. bei Prüfungsängsten).
Die Beratungslehrerin unterliegt dabei der Schweigepflicht und hat die im Schulbereich geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten (vgl. Beratungserlass 1.2).

Voraussetzung für eine erfolgreiche Beratung ist die Freiwilligkeit und Offenheit der Ratsuchenden. Dies gilt auch besonders dann, wenn den Ratsuchenden der Gang zum Beratungslehrer von anderen Lehrern/innen nahegelegt worden ist.

Die Beratungslehrerin bietet Hilfe zur Selbsthilfe an. Sie hat keine Patentrezepte, sondern sucht mit den Ratsuchenden nach Problemlösungen und möglichen Verhaltensänderungen, die diese auch selbst akzeptieren und umsetzen können.  Ein Ratsuchender kann die Beratung jederzeit abbrechen. Die Beratungslehrerin entscheidet, ob sie einen Beratungsauftrag annehmen kann oder ob sie den Ratsuchenden an andere kompetentere Stellen weiter vermitteln muss.

Meistens finden die Beratungsgespräche nach Terminabsprache statt. Schüler/innen können für ein Beratungsgespräch vom Unterricht befreit werden. Die meisten Beratungsgespräche mit Schülern/innen finden aber außerhalb der Unterrichtszeit statt.

Beratung von Kollegen und Kolleginnen (Intervention und Konsultation)

Kollegen und Kolleginnen wenden sich an die Beratungslehrerin, um eine schwierige Situation im Kontakt mit einzelnen Schülern*innen und/oder deren Eltern oder auch in einer Schulklasse / Kursgruppe (klassenbezogene Beratung) besser zu verstehen und positiv zu beeinflussen.

Bei der Beratung eines(r) Kollegen*in ist die Freiwilligkeit des Ratsuchenden eine wesentliche Voraussetzung. Die Schweigepflicht ist unabdingbar. Diese Beratung soll einem Klassen-­‐ oder Fachlehrer helfen, erweiterte Perspektiven für die Problemsituation und eine größere Auswahl an Handlungsstrategien zu finden.

Die Beratungslehrerin hat keine Patentrezepte. Die Beratung ist ein gemeinsames Suchen nach Lösungen.

Im Vordergrund steht die Unterstützung des Kollegen / der Kollegin und seiner / ihrer eigenen Beratungs-­‐ und kommunikativen Kompetenz. Der Normalfall ist und bleibt, dass v.a. Klassenlehrer*innen in der Sek. I und Jahrgangstufenleiter/innen in der Sek. II die Beratung der ihnen anvertrauten Schüler*innen auch in schwierigen Situationen übernehmen. Gegebenenfalls wird bei der Beratungslehrerin um Unterstützung nachgefragt. Nach Absprache und / oder auf Wunsch von einzelnen Schülern*innen oder deren Eltern übernimmt die Beratungslehrerin anstelle des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin bzw. der Jahrgangstufenleitung die Beratung.

Die Beratungslehrerin vermittelt bei Bedarf Kontakte zu außerschulischen Beratungseinrichtungen (Schulberatung, Erziehungsberatung, EFL, Ärzteschaft, etc.).

Förderung von Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb der Schule (Kooperation)

Die Beratungslehrerin steht in Kontakt mit außerschulischen Beratungseinrichtungen und informiert Kollegen*innen, Eltern und Schüler*innen über diese Angebote und vermittelt gegebenenfalls Kontakte (z.B. zur Schulberatung, Erziehungsberatung, Kinder- und Jugendpsychiatrie).